wtorek, 7 kwietnia 2015

Beratung zur gesunden Arbeitsplatzgestaltung


Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert und berät zur richtigen Arbeitsplatzgestaltung. Unternehmern und deren Beschäftigten stehen dafür speziell ausgebildete Technische Berater der Arbeitsagentur mit Rat und Tat zur Seite.
Das vorrangige Ziel der technischen Beratung ist der Erhalt des Arbeitsplatzes und die Förderung der Gesundheit von Beschäftigten. Damit soll vermieden werden, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen verlieren oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben können.
Durch eine  ermitteln die technischen Berater der sächsischen Arbeitsagenturen die notwendigen Anforderungen an einen Arbeitsplatz bei behinderungsbedingten Einschränkungen - direkt vor Ort beim Arbeitgeber. Hierbei wird sowohl der Arbeitsplatz, als auch das Arbeitsumfeld begutachtet. Dazu gehören Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte wie Maschinen, Computer, Werkzeuge sowie Mobiliar, Gebäude, Arbeitswege und Transportmittel zum Erreichen des Arbeitsplatzes.
Nach der Begutachtung und Bewertung erhalten die Arbeitgeber Empfehlungen, wie die individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes optimiert werden kann - von technischen Hilfsmitteln, über Anpassungen am Gebäude bis hin zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
Auch bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderung unterstützen die technischen Berater. Durch die Arbeitsplatzanalyse und Leistungsanalyse erhalten Unternehmer Empfehlungen, wie Arbeitsplätze behindertengerecht eingerichtet sein sollten.
Technische Arbeitshilfen und die leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung sind häufig auch mit finanziellen Investitionen verbunden. Deshalb informieren die Technischen Berater zu den finanziellen Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Dieser Beratungsservice der Bundesagentur für Arbeit ist kostenfrei.
Interessierte Arbeitgeber können über den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit einen Termin mit ihrem Technischen Berater vereinbaren.
Servicetelefon für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Beispiele für eine gute Arbeitsplatzgestaltung, wo ein Handicap zum Vorteil werden kann:
Sehbehinderte und Blinde können in einem Call-Center die Anrufer mindestens genauso gut beraten wie gesunde Menschen. Durch ihre körperliche Einschränkung haben sie Fähigkeiten entwickelt und ausgebaut, die gesunde Menschen nicht immer so ausgeprägt haben. So erkennen sie zum Beispiel auf Grund der , des Tons, der Aussprache und  des Anrufers mögliche Handlungsprobleme und können individuell darauf reagieren. Häufig haben Sehbehinderte und blinde Menschen ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen gegenüber anderen Menschen.
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, die im Verkauf und in der Beratung in einem Orthopädiefachgeschäft arbeiten, erwecken bei den Kunden häufig Vertrauen. Sie können glaubhaft überzeugen, da sie selbst die Einschränkungen und deren Auswirkungen kennen und erleben. Aber auch in allen anderen Fachrichtungen können sie mit einem umfangreichen Basiswissen aus früheren Tätigkeiten in der Kundenberatung punkten.
Autisten eignen sich beispielsweise für  im technischen Bereich. Durch ihr sehr hohes und ausdauerndes Detailkonzentrationsvermögen, das strukturelle Denken und durch ihre besondere Begabung ("Inselwissen") eignen sie sich beispielsweise bei der Fehlersuche elektronischer Waren, bei der  oder anderen qualitätssichernden Aufgaben.
Pressemitteilung:
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema:
Botschaften/Statements zum Arbeitsmarkt für behinderte Menschen:
- Die Zahl der schwerbehinderten Menschen steigt infolge der demografischen Alterung.
 profitieren weniger von der bisher positiven Arbeitsmarktentwicklung.
- Anteilig finden sich unter den schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Fachkräfte als bei nicht schwerbehinderten Menschen.
- Die Arbeitsagenturen und Jobcenter bieten umfangreiche Unterstützung für die Einstellung von Menschen mit Handicap.
- Neben dem technischen Beratungsdienst und den Reha-Beratern in der Arbeitsagentur ist die sächsische Förderung "Inklusion" und "SAP" bundesweit einzigartig. Das war nur auf Grundlage der guten Zusammenarbeit in der "Allianz Arbeit + Behinderung" möglich.
- Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich aktiv an der Inklusion - damit Frauen und Männer mit Handicap wieder in Lohn und Brot kommen.
- Wichtig ist nur, dass Menschen mit und ohne Behinderung am gleichen Ziel arbeiten: Das Unternehmen nach vorne bringen. Es geht nur darum, wer worin besonders gut ist!
- Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit eines jeden Mitarbeiters und nicht seine Behinderung. Wenn das Unternehmen erkennen und umsetzen, profitieren alle.
Arbeitsagenturen und Jobcenter unterstützen die Einstellung von behinderten Menschen:
Technische Berater
Mitarbeiter aus den Agenturen für Arbeit sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Diese Technischen Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich ist. Zudem leisten sie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.
Berater für  und Schwerbehinderte
Damit Menschen mit Behinderung bestmöglich unterstützt werden, kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Berater um sie. Ziel ist, Erwachsene und auch Jugendliche individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Arbeits- und Ausbildungsaufnahme zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu können zusätzlich auch der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service oder der Technische Beratungsdienst hinzugezogen werden.
Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst bekommen. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Förderung sogar bis 60 Monate erfolgen, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate.
Probebeschäftigung:
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.
Sächsisches Arbeitsmarktprogramm zur  schwerbehinderter Menschen:
Je nach Betriebsgröße können nach Auslaufen der Probezeit eine Erstprämie bis zu 2 000 Euro und nach einem weiteren Jahr eine Zweitprämie mit bis zu 1 000 Euro für die Einstellung eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten gezahlt. Auch Ausbildungsverhältnisse werden mit bis zu 1 000 Euro im Jahr gefördert.
Initiative Inklusion - neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze:
Betriebe, die ältere schwerbehinderte Menschen auf einen neuen Arbeitsplatz einstellen oder neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen schaffen, können ergänzend zusätzliche Förderungen bis maximal insgesamt 10 000 Euro.
Zahlen und Daten zu Schwerbehinderten:
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen nimmt in Sachsen zu
Beim Kommunalen Sozialverband waren im Jahr 2013 377.550 schwerbehinderte Menschen mit einem  von 50 und mehr in Sachsen registriert. Im Jahr 2005 waren es noch rund 300.000 Frauen und Männer. Davon waren 186 763 (49,5 Prozent) männlich und 190 787 (50,5 Prozent) weiblich. Gegenüber 2011 wurden 2013 insgesamt 21 625 bzw. 6,1 Prozent mehr schwerbehinderte Personen gezählt, wobei die Anzahl der männlichen schwerbehinderten Menschen um 6,2 Prozent und die der weiblichen um 5,9 Prozent gestiegen ist. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Alterung der Bevölkerung zurückzuführen. Mit zunehmenden Alter nimmt auch die Zahl der gesundheitlichen Einschränkungen zu. (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen)
Schwerbehinderte profitieren nicht von der positiven Arbeitsmarktentwicklung wie andere Personengruppen
Während sich die Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 2005 bis 2014 nahezu halbiert hat und die Beschäftigung seit 13 Jahren den höchstem Stand erreicht hat, blieb sie bei den arbeitslosen Schwerbehinderten fast gleich. Im Jahr 2014 waren 10.865 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, das sind 615 (oder sechs Prozent) mehr als 2005. Deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit liegt mit 5,8 Prozent auf einem steigenden Niveau und ist mehr als doppelt so hoch, wie im Jahresdurchschnitt 2005 (2,5 Prozent).

Brak komentarzy:

Prześlij komentarz